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Grundlagen: Die Schweiz steht weit hinten im internationalen Vergleich

Kinder und Jugendliche sollen gemäss Bundesverfassung gefördert werden

In der Bundesverfassung ist festgehalten, dass Jugendliche nach ihren Fähigkeiten in ihrer Entwicklung zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen gefördert und in ihrer sozialen und kulturellen und politischen Integration unterstützt werden (Art 41 Abs 1 f und g BV).

Bund und Kantone sind im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben für die besonderen Förderungs- und Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen (Art 67 Abs. 1 BV) zuständig.

Zudem hat die Schweiz 1997 als letztes Land in Europa die UNO Kinderrechtskonvention ratifiziert. Es liegt in der Verantwortung des Bundes, diese verfassungsmässigen Rechte zu garantieren und die Lebensqualität der Kinder und Jugendlichen zu verbessern.  

Die Realität steht neben diesen schönen Worten schlecht da

Anhand der aktuell zur Verfügung stehenden Grundlagen kann aufgezeigt werden, dass der Schweiz zur Realisierung der oben genannten Ziele noch viel zu tun bleibt.

Im Dossier wird im Ueberblick aufgezeigt, welche Stellen in der Schweiz besonderen und konkreten Nachholbedarf haben. Die wichtigsten NGO's nehmen dazu Stellung und zeigen gemeinsam auf, wie die Schweiz eine wirkungsvolle Kinder- und Jugendpolitik in Angriff nehmen kann.

In den Referenztexten wird umfassend dargelegt, welche für die Schweiz relevanten Texte für eine Diskussion zu Rate gezogen werden können. 

 

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